Stiftungszweck

Artikel 3 Absatz 1 der Stiftungsurkunde umschreibt den Zweck der Stiftung wie folgt:

«Die Stiftung bezweckt

a)  die Unterstützung und Förderung der medizinischen Forschung sowie der damit verbundenen naturwissenschaftlichen Hilfsdisziplinen in der Schweiz;

b) die Schaffung und jährliche Verleihung eines Cloëtta-Preises zur Auszeichnung schweizerischer und ausländischer Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um bestimmte Gebiete der medizinischen Forschung verdient gemacht haben.»